Berechnung der Noten

Einzelbewertung der Kriterien

Pflegeheime werden anhand von 82 Einzelkriterien geprüft. Jedes einzelne Kriterium erhält eine Einzelbewertung anhand einer Skala von 0 bis 10 Punkten, wobei 0 die schlechteste und 10 die beste Bewertung ist. Die Skalenwerte wer­den nach einer Tabelle in Noten mit einer Stelle nach dem Komma umgerechnet. 

Notenzuordnung (verkürzte Skalenwertumrechnungstabelle)

Die ausführliche Umrechnungstabelle finden Sie in der Anlage 2 der Transparenzvereinbarung.

Bezeichnung der Note

Sehr gut         (1 –    1,4)

Gut                 (1,5 – 2,4)

Befriedigend   (2,5 – 3,4)

Ausreichend   (3,5 – 4,4)

Mangelhaft     (4,5 – 5,0)

Skalenwert

8,7 -      10

7,3  -   <  8,7

5,9  -   <  7,3

4,5  -   <  5,9

0     -    <  4,5

Es gibt drei Typen von Kriterien bzw. Fragen: bewohnerbezogene und einrichtungsbezogene Kriterien bzw. Fragen sowie die Befragung der Bewohner.

  

Bewohnerbezogene Kriterien 

Die Kriterien 1 bis 33, 36 bis 39 sowie 44 werden für jeden einzelnen in die Stichprobe einbezogenen Bewohner bewertet.  Ist das Kriterium für den Bewohner erfüllt, wird der Skalenwert 10 vergeben, ist es nicht erfüllt, wird es mit dem Skalenwert 0 bewertet. Für alle zur Beurteilung des Kriteriums herangezogenen Heimbewohner wird der Mittelwert errechnet.

Beispiel: Das Kriterium ist bei 8 von 10 einbezogenen Bewohnern erfüllt. Es wird der Skalenwert 8 vergeben. Trifft ein Kriterium für einen Bewohner nicht zu, so ist dieses nicht in die Bewertung und Mittelwertberechnung einzubeziehen. 

Einrichtungsbezogene Kriterien

Die Kriterien 34 bis 35, 40 bis 43, 45 bis 64 lassen nur eine Bewer­tung im Sinne von „erfüllt/nicht erfüllt“ zu, sind aber auf das gesamte Pflegeheim bezogen und daher nur einmal zu bewerten. In diesen Fällen können nur die Skalenwerte 10 oder 0 vergeben werden und eine Mittelwertberechnung entfällt. 

Befragung der Bewohner

Die Kriterien der Bewohnerbefragung (Ziffern 65 bis 82)  werden mit folgenden vier Bewertungsgraduierungen und Skalenwerten bewertet:

 

Bewertungsgraduierung

Immer

Häufig

Gelegentlich

Nie

Skalenwert

10

7,5

5

0

Für die Bewertungen zu jedem einzelnen Kriterium ist der Mittelwert für die Bewoh­ner zu ermitteln, die die jeweilige Frage beantwortet haben.   

Bewertung der Qualitätsbereiche

Für jeden der fünf Qualitätsbereiche wird als Bereichsbewertung das arithmetische Mittel der Punkte der einzelnen Kriterien des jeweiligen Qualitätsbereichs gebildet. Aus diesen Werten werden anhand einer Skalenwerttabelle die entsprechenden Bereichsnoten abgelesen, die dann im Transparenzbericht dargestellt werden. Sofern Kriterien nicht zutref­fen und daher nicht bewertet werden, gehen sie nicht in die Berechnung der Bewertung des jeweiligen Qualitätsbereiches mit ein.  

Gesamtbewertung

Für die Qualitätsbereiche 1 bis 4 wird als Gesamtbewertung das arithmetische Mittel der Punkte der Kriterien 1 bis 64 ausgewiesen. Aus diesem Wert wird anhand einer Skalenwerttabelle die entsprechende Gesamtnote abgelesen, die dann im Transparenzbericht dargestellt wird.

Sofern Kriterien nicht zutref­fen und daher nicht bewertet werden, gehen sie in die Berechnung der Gesamtbewer­tung nicht mit ein. Die Note für die Bewohnerbefragung wird separat ausgewiesen und geht nicht in die Gesamtnote mit ein.

Landesdurchschnitt 

Um die Gesamtnote richtig einordnen zu können, wird hierzu auch ein Landesdurchschnitt in dem Bundesland ermittelt.

Beispielrechnung

Beispiel-Transparenzbericht

Rechenweg für Beispiel-Transparenz-Bericht

Logo vom und Link zum GKV-Spitzenverband