Bewertungssystematik
Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden. Noten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine Eins oder eine Fünf bedeutet.
Basis für die Noten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sowie gleichwertige Prüfungen. Diese Noten setzen sich aus vielen Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Pflegeheime und -dienste durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden. Die Gesamtnote wird aus bestimmten Einzelkriterien gebildet, die mehreren Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet dabei der medizinisch-pflegerische Bereich.
Jedes Einzelkriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet. Pro Bereich wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieser ergibt eine bestimmte Note.
Die Bewohner- bzw. Kundenbefragung fließt nicht in die Gesamtnote ein. Sie wird separat als Bereichsergebnis ausgewiesen. Um die Gesamtnote richtig einordnen zu können, wird hierzu auch ein Landesdurchschnitt in dem Bundesland ermittelt.