Pflegenoten

Die ersten Veröffentlichungen für Pflegenoten liegen seit 1. Dezember 2009 vor. Die Veröffentlichungsstellen finden Sie hier 

Einzelheiten zur Bewertungssystematik sowie zur Berechnung der Noten finden Sie hier.

Beispiel einer Veröffentlichung der Pflegenoten

Mit dem „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen, die Leistungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form zugänglich zu machen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und -diensten durch die Medizinischen Dienste der Kranken­versiche­rung sowie gleichwertige Prüfergebnisse werden dabei als Grundlage für die Bewertung der Einrichtungen genommen. Die Prüfungen finden - im Gegensatz zu früher - nun generell unangemeldet statt. 

Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die maßgeblichen Vertretungen der Pflegeeinrichtungen und –dienste für eine Bewertungssystematik (§ 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI) nach Noten entschieden. Noten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine Eins oder eine Fünf bedeutet.

Die Noten für die Qualität in der Pflege werden für mehr Transparenz bei den Angeboten von Heimen und Diensten sorgen. Auf einen Blick sollen Pflegebedürftige und deren Angehörige sehen können, ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten, noch Entwicklungspotenzial haben oder Missstände abstellen müssen.

Diese Internetpräsenz beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten, erläutert das Bewertungssystem und weist den Weg zu den veröffentlichten Pflegenoten der einzelnen Pflegeeinrichtungen.

Am 1. Juli 2009 fiel der Startschuss für die Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen. Am 1. Dezember 2009 erfolgten die ersten Notenveröffentlichungen für Heime. Die ambulanten Pflegedienste folgen in einem zweiten Schritt.  

 

 

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