Konsequenzen
Die Prüfberichte der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) enthalten Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtung und ggf. Verbesserungsmaßnahmen. Die Pflegeeinrichtung erhält den Prüfbericht und hat Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bei gravierenden Qualitätsmängeln erteilen die Landesverbände der Pflegekassen der Pflegeeinrichtung einen Bescheid mit Maßnahmen und Fristen zur Qualitätsverbesserung. Ob die Maßnahmen umgesetzt worden sind, wird ggf. in einer Wiederholungsprüfung festgestellt.
Mögliche Sanktionsmöglichkeiten der Pflegekassen sind die Kürzung der Vergütung, verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen für die Pflegedienstleitung. In schwerwiegenden Fällen kann der Versorgungsvertrag - ggf. auch fristlos unmittelbar nach einer Prüfung - gekündigt werden. Über eine mögliche Schließung des Heimes entscheidet die jeweilige Heimaufsicht des Bundeslandes.