Ablauf einer Qualitätsprüfung am Beispiel eines Pflegeheimes


1. Einführungsgespräch mit
  • Heim- und Pflegedienstleitung
  • Qualitätsbeauftragtem und ggf. weiteren Führungskräften
  • ggf. Vertreter des Trägers/der Trägervereinigung der Einrichtung
  • ggf. weitere beteiligte Prüfinstitutionen.

Im Gespräch werden Ablauf und Inhalte der Prüfung erläutert.


2. Prüfung einrichtungsbezogener Kriterien

  • Aufbau- und Ablauforganisation der Pflegeeinrichtung (z.B. Verantwortlichkeiten,
  • Ein­satz der Mitarbeiter)
  • Qualitätsmanagement (z.B. Beschwerdemanagement, systematische Qualitätsentwick­lung, Berücksichtigung von Expertenstandards, Fortbildung der Mit­arbeiter)
  • Hygiene
  • soziale Betreuung (z.B. Angebotspalette, Ausrichtung auf die Bewohner, Einbezie­hung immobiler Bewohner oder von Bewohnern mit Demenz) sowie
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Flexibilität der Speisenversorgung, bedarfsgerechte Speisenversorgung, besondere Angebote z.B. bei Demenz oder Schluckstörungen).

3. Prüfung personenbezogener Kriterien

Zentraler Prüffokus ist die Pflege- und Ergebnisqualität, die bei den Bewohnern an­kommt.
  • Zufallsstichprobe: Geprüft wird die Qualität bei 10 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner (Zufallsauswahl von mindestens 5, maximal15 Personen). Die Zufallsstich­probe wird entsprechend der Pflegestufenverteilung in der Pflegeeinrichtung zusam­mengestellt: Haben zum Beispiel 30 von 100 Bewohnern die Pflegestufe 3, dann werden drei Bewohner mit dieser Pflegestufe einbezogen.
  • Einverständnis: Die Prüfung von personenbezogenen Kriterien kann nur mit dem Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. des Betreuers oder des Be­vollmächtigten durchgeführt werden.
     

4. Bewohnerkriterien

Folgende Kriterien werden bei jedem Bewohner geprüft:

  • Behandlungspflege: z.B. Wundversorgung, Medikamentenversorgung, Schmerz­management
  • Mobilität: Umgang mit Risiken zum Wundliegen, für Stürze, für Gelenkversteifungen
  • Ernährung und Flüssigkeitsversorgung: Risikoerkennung, adäquate individuell angepasste Angebote, Vermeidung von ungewollten Gewichtsverlusten und Aus­trocknung
  • Urinkontinenz: Angebot erforderlicher Hilfen
  • Umgang mit Demenz: Berücksichtigung der Biographie, angemessene Tagesge­staltung, angepasste Angebote zur Beschäftigung, Kommunikation und Wahrneh­mung, Ausrichtung der Hilfen auf das Wohlbefinden der Bewohner
  • Körperpflege: Berücksichtigung der Bedürfnisse des Bewohners bei der Körper­pflege, der Mund- und Zahnpflege
  • Sonstige Aspekte der Ergebnisqualität: Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen, Kontinuität der eingesetzten Kräfte, Durchführung der Maßnahmen durch Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation


Auf dieser Basis wird bewertet, ob das Angebot auf die individuellen Bedürfnisse zu­geschnitten ist, ob die erforderlichen Hilfen geleistet werden und ob die Maßnahmen dem aktuellen Stand des Wissens entsprechen.


5. Auffälligkeiten


Wenn dem Prüferteam offensichtliche Missstände bei Bewohnerinnen oder Bewoh­nern auffallen, diese Personen aber nicht Teil der Stichprobe sind, können sie zu­sätzlich in die Prüfung einbezogen werden. Voraussetzung ist die Zustimmung der Verbände der Pflegekasse. Aus der Regelprüfung wird eine Anlassprüfung. Diese Ergebnisse gehen dann auch in die Veröffentli­chung der Ergebnisse ein.


6. Befragung zur Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner


Außerdem werden die Bewohnerinnen und Bewohner zu ihrer Zufriedenheit mit der Versorgung in der Pflegeeinrichtung befragt. Es kann passieren, dass Bewohner, bei denen die Ergebnisqualität geprüft worden ist, die Fragen nicht beantworten können. Dies kann z.B. bei Menschen mit Demenz zutreffen. In diesen Fällen werden – auch nach dem Zufallsprinzip – weitere Personen ausgewählt, bei denen eine Befragung möglich ist.


7. Abschlussgespräch


In einem abschließenden Beratungsgespräch vermittelt das Prüfteam den Vertretern der Pflegeein­richtung seine Eindrücke über das Prüfergebnis. Augenscheinliche Qualitätsdefizite sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung werden besprochen. Abschließende Aus­sagen über die Qualität der Pflegeeinrichtung können jedoch erst getroffen werden, wenn alle Informationen analysiert und insbesondere die Ergebnisse der personen­bezogenen Prüfkriterien zusammenfassend betrachtet worden sind.

 

Eine Prüfung – zwei Berichte

Prüfbericht: Der MDK erstellt innerhalb von drei Wochen einen Prüfbericht für die Landesver­bände der Pflegekassen. Er enthält Stärken und Schwächen der Pflegeeinrichtung und ggf. Verbesserungsmaßnahmen. Auch die Pflegeeinrichtung erhält den Prüfbericht und hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei gravierenden Qualitätsmängeln erteilen die Landesverbände der Pflegekassen der Pflege­einrichtung einen Bescheid mit Maßnahmen und Fristen zur Qualitätsverbesserung. Ob die Maßnahmen umgesetzt worden sind, wird ggf. in einer Wiederholungsprüfung festge­stellt.

Transparenzbericht: Die Ergebnisse der zu veröffentlichenden Prüfkriterien (Transparenzkrite­rien) gehen als Datensatz an die Landesverbände der Pflegekassen. Der Datensatz wird dort in einen Transparenzbericht übertragen. Innerhalb von vier Wochen kann die Pflegeeinrichtung weitere Strukturdaten und Informatio­nen liefern und ggf. auftretende strittige Fragen klären. Anschließend wird der Transparenzbericht mit Noten für die Qualität der Pflegeleistungen von den Landesverbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht.

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