Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

Der GKV-Spitzenverband hat unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen (MDS) aufgrund des § 114 a Abs. 7 SGB XI i. V. mit § 53 SGB XI am 11. Juni 2009 die nachstehenden Richtlinien als Mindestanforderungen für die Prüfung der in
Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität sowie für das Verfahren zur Durchführung von solchen Prüfungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Die Richtlinien wurden am 30. Juni 2009 vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt. 

 

Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) in der Fassung vom 30.06.2009

Anlage 1

Anlage 2

 
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