Statement: Weiterentwicklung der Pflegenoten ist ein kontinuierlicher Prozess

Berlin, 4/19/2011

Kritiker der Pflegenoten fordern gelegentlich die sofortige Aussetzung des Verfahrens. Sie verkennen dabei, dass mit den Pflegenoten eine bisher einmalige Transparenz für Verbraucher über die erbrachte pflegerische Qualität in Einrichtungen und Diensten entstanden ist. Intention des Gesetzgebers war es, diese innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes herzustellen.  

Diesen gesetzlichen Auftrag haben die Vereinbarungspartner angenommen und innerhalb weniger Monate die Voraussetzungen für die Qualitätsmessungen geschaffen. Inzwischen wurden über 20.000 Einrichtungen und Dienste bewertet und die Ergebnisse veröffentlicht. Im Detail können Verbraucher und Versicherte im Internet nachlesen, in welchen Qualitätsbereichen und Kriterien Einrichtungen oder Dienste gute oder schlechte Qualität liefern. In die Entwicklung der Bewertungskriterien sind sowohl der Sachverstand der Akteure als auch wissenschaftliche Beratung eingeflossen.

Die Vereinbarungspartner sehen die Weiterentwicklung der Pflegetransparenz als einen kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess an. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Ländern. Sie begrüßen, dass nun erste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Ergebnisindikatoren und Lebensqualität erarbeitet sind und in Kürze vorliegen werden. Bereits bei Abschluss der Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV) haben sie sich darauf verständigt, diese Ergebnisse bei der Weiterentwicklung einzubeziehen.

Der Prozess der Weiterentwicklung der Pflegetransparenz ist damit auf einer neuen Stufe angelangt. Auch die Erkenntnisse aus den Vereinbarungen helfen den Vereinbarungspartnern, die Vereinbarung weiterzuentwickeln und damit die Transparenz weiter zu erhöhen. Dieser Prozess wird auch in Deutschland nicht kurzfristig abzuschließen sein.

Der hohe Zugriff der Verbraucher und Nutzer auf diese neue Information zeigt, dass damit auch schon in einem ersten Schritt wichtige zusätzliche Informationsmöglichkeiten geschaffen sind, die keineswegs verzichtbar sind.

Fachlich gut begründete Kritik muss Ernst genommen werden. Sofern sie im Einklang mit den gesetzlichen Zielen insgesamt steht, muss sie sorgfältig bewertet und wenn berechtigt, in den Weiterentwicklungsprozess der PTV einbezogen werden.

4/19/2011
2011
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