Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11. November 2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI vereinbart.
Pflege-Transparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI zur stationären Pflege
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Broschüre "Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege"