Vereinbarungen und Richtlinien
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben gemeinsam gemäß § 114 Abs. 7 sowie 115 Abs. 1a SGB XI Ende 2008/ Anfang 2009 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der ambulanten und stationären Pflegeanbieter vereinbart und nach Abschluss der Anhörungsverfahren verabschiedet.
Die Transparenzvereinbarungen für den ambulanten und staionären Bereich sowie die Qualitätsprüfungsrichtlinie finden Sie auf den folgenden Seiten.