Veröffentlichung der Pflegenoten 

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. Pflegedienst.

Seit 1. Dezember 2009 werden die Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten in sogenannten Transparenzberichten im Internet veröffentlicht. Klicken Sie auf einen der angegebenen Links, um zu den Veröffentlichungen zu gelangen.

www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)

www.bkk-pflege.de (BKK)

www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)

www.pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)

Fragen zur Handhabung der Suchmaschinen richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Verband, der die Suchmaschine anbietet und nicht an den GKV-Spitzenverband.

 

Darstellung der Ergebnisse

Beispielhaft ist auf den folgenden Seiten dargestellt, wie die Veröffentlichungen im stationären und im ambulanten Bereich aussehen.

Logo vom und Link zum GKV-Spitzenverband