Veröffentlichung der Pflegenoten
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erfolgt per Gesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen sowie an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim bzw. Pflegedienst.
Seit 1. Dezember 2009 werden die Noten für die Qualität der Pflege in Heimen und ambulanten Diensten in sogenannten Transparenzberichten im Internet veröffentlicht. Klicken Sie auf einen der angegebenen Links, um zu den Veröffentlichungen zu gelangen.
www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)
www.bkk-pflege.de (BKK)
www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
www.pflegelotse.de (vdek - Verband der Ersatzkassen)
Fragen zur Handhabung der Suchmaschinen richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Verband, der die Suchmaschine anbietet und nicht an den GKV-Spitzenverband.
Bitte beachten Sie, dass noch nicht jede Einrichtung Pflegenoten bekommen hat. Bis Ende 2010 werden bundesweit alle Heime und Dienste erstmalig nach dem neuen Bewertungsschema überprüft. Wird in Ihrem Suchergebnis kein Transparenzbericht angezeigt, liegt noch keiner für diese spezielle Einrichtung vor.
Darstellung der Ergebnisse
Beispielhaft ist auf den folgenden Seiten dargestellt, wie die Veröffentlichungen im stationären und im ambulanten Bereich aussehen.